Fotostudio Grinsekatz Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Diese AGB gelten für alle vom Fotostudio Grinsekatz übernommenen Aufträge, soweit nicht im Einzelfall schriftlich Anderes vereinbart wurde. Abweichenden Formulierungen in evtl. vorliegenden AGB des Auftraggebers wird hiermit widersprochen. Die AGB des Fotostudios gelten als anerkannt bei Auftragserteilung.
- Fotografien im Sinne dieser AGB sind sämtliche Werke der Fotografin, unabhängig von Schaffensstufe oder technischer Form ( Abzug, Film, digitale Daten )
- Im Angebot ist nur enthalten, was bei Auftragserteilung vereinbart wurde. Alle Mehrkosten durch Auftragserweiterungen werden zusätzlich berechnet
- Alle Waren und Bildrechte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Fotografin.
- Mit der vollständigen Bezahlung wird zugleich das Nutzungsrecht an den gekauften Fotografien erworben. Veröffentlichungen in Presse, Werbung oder anderer Art sind jedoch im Sinne von § 60 des UrhG in jedem Fall an die Namensnennung des Fotostudios gebunden, sofern nicht anders schriftlich vereinbart. Dies gilt auch für soziale Netzwerke. Eine Verletzung des Rechts der Namensnennung sowie eine Verletzung des Vervielfältigungsrechts berechtigt den Fotografen Schadensersatz geltend zu machen. Das Vervielfältigungsrecht im Sinne von § 60 UrhG verbleibt beim Fotostudio Grinsekatz, sofern nicht anders schriftlich vereinbart. Der Besteller eines Bildes i.S. von § 60 UrhG hat kein Recht, das Lichtbild zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind. § 60 UrhG wird ausdrücklich abbedungen.
- Die Einräumung des Nutzungsrechtes beinhaltet nicht die unentgeltliche Abgabe von Vorlagen (Filmmaterial, Daten) . Diese verbleiben im Besitz des Fotostudios und sind entsprechend der aktuellen Preisliste oder der individuellen schriftlichen Vereinbarung zu erwerben.
- Die Negative / Daten werden ohne Rechtspflicht 1/ 2 Jahr (Portraits 1 Jahr) archiviert. In dieser Zeit sind Nachbestellungen möglich. Sollte ein darübergehender Bedarf bestehen, muss dieser dem Fotostudio rechtzeitig vor Ablauf der Archivierung angezeigt werden.
- Farbabweichungen zu Monitoren in mäßigem Maße bei Nachbestellungen, sowie Randbeschnitte bei Papierabzügen sind aus technischen Gründen nicht zu vermeiden und begründen keinen Reklamationsanspruch. Das Fotostudio ist weiterhin berechtigt die Fotos in jeder geeignet erscheinenden Weise (auch auf der Vorderseite) mit Herstellerbezeichnungen zu versehen.
- Sofern nicht bei Auftragserteilung entsprechende schriftliche Festlegungen getroffen werden, wird die Bildauffassung und Gestaltung und die Wahl der optischen und technischen Mittel der Fotografin ausdrücklich anerkannt und Reklamationen aufgrund dessen sind ausgeschlossen. Für Mängel die durch fehlende, ungenaue oder unrichtige Angaben oder Weisungen des Auftraggebers ergeben haftet das Fotostudio nicht.
- a) Der Auftraggeber trägt das Risiko für alle Umstände die von der Fotografin nicht zu vertreten sind ( z.B. Witterungszulagen oder wetterbedingter Ausfall bei Außenaufnahmen, rechtzeitiges Bereitstellen von Requisiten, Nichteinhaltung von Terminen, Krankheit, Nichterscheinen von Bevollmächtigten des Auftraggebers, Reisesperren oder höhere Gewalt).b) Sollte die Fotografin unverschuldet (Krankheit, Unfall, Reisesperren, höhere Gewalt)nicht in der Lage sein einen Termin wahrzunehmen, wird sie sich um adäquaten Ersatz bemühen. Ein Rechtsanspruch auf Ersatz besteht nicht. Sollte kein personeller Ersatz verfügbar sein, wird die Fotografin nach Wahl des Kunden entweder einen Ersatztermin anbieten oder gegebenenfalls bereits gezahltes Honorar zurück erstatten. Weitergehende Ansprüche an die Fotografin sind ausdrücklich ausgeschlossen.
- Fällt aus Gründen die das Fotostudio Grinsekatz nicht zu vertreten hat ein verbindlich gebuchter Termin aus oder wird storniert, so hat das Fotostudio ein Anrecht auf 50 % der vereinbarten Aufnahmepauschale. Wird ein Auftrag aus vom Fotostudio nicht zu vertretenden Gründen nicht fertig gestellt, steht dem Studio das volle Honorar zu. Als angefangen gilt ein Auftrag wenn mit der vertraglich geschuldeten Leistung von uns begonnen wurde.
- Wird die für die Durchführung des Auftrages benötigte Zeit aus nicht vom Fotostudio zu vertretenden Gründen wesentlich überschritten, behalten wir uns vor eine Honorarerhöhung in angemessenem Verhältnis zu verlangen.
- Angegebene Lieferzeiten sind abhängig von Zulieferfirmen und nicht rechtsverbindlich. Eine etwaige Überschreitung der Lieferzeiten die das Fotostudio nicht zu vertreten hat, bedingt weder einen Reklamationsanspruch noch preisliche Minderungen.
- Beanstandungen, gleich welcher Art, kann der Auftraggeber nur innerhalb von 3 Arbeitstagen nach Erhalt der Aufnahmen geltend machen. Nach Ablauf dieser Frist gelten die Fotos als auftragsgemäß ausgeführt und angenommen. Ausgenommen hiervon sind nicht offensichtliche Mängel, für deren Geltendmachung eine Frist von einem Jahr gilt.
- Mängel oder Fehler der von uns gelieferten Fotografien werden nach unserer Wahl durch Nachbesserung , Wandlung oder Minderung abgestellt . Gelingt ein Abstellen der Fehler oder Mängel auch nach zweiter Nachbesserung oder Ersatzlieferung nicht (unter Einhaltung einer Frist von mindestens 6 Wochen) kann der Auftraggeber unter Ausschluss aller weiteren Ansprüche – gleich welcher Art und aus welchem Rechtsgrund – nach seiner Wahl entweder Rückgängigmachung des Auftrags oder Herabsetzung des Honorars in angemessener Höhe verlangen. Eine weitergehende Haftung für Mangelfolgeschäden ist – soweit gesetzlich zulässig -ausgeschlossen.
- Wir behalten uns vor die Preise wegen gestiegener Kosten jederzeit anzupassen.
- Rechnungen sind nach Erhalt innerhalb von 14 Tagen ohne Abzüge zu bezahlen. 30 Tage nach Zugang der Rechnung tritt bei Nichtzahlung automatisch Verzug ein.
- Arbeitspauschalen sind unmittelbar am Tag der Aufnahmen in voller Höhe zu zahlen. Bei Hochzeits -oder sonstigen Außenterminen ist die Arbeitspauschale sowie ggf. Fahrtkosten bei Auftragserteilung zu bezahlen. Bei Reproduktionen, digitalen Bearbeitungen und Montagen ist die Arbeitsleistung bei Auftragserteilung mit mindestens 50 Prozent anzuzahlen. Bildbestellungen sind bei Erteilung anzuzahlen, Restsummen spätestens bei Abholung der Bilder.
- Uns zur Ausführung der Aufträge übergebenes Bildmaterial, Vorlagen, Daten, Filmmaterial oder sonstiges Fremdeigentum behandeln wir mit größtmöglicher Sorgfalt. Wir haften für entstandene Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Wir haften nur für den Materialwert. Sofern der Schaden nicht durch das Fotostudio Grinsekatz, sondern Fremdfirmen entstanden ist tritt das Fotostudio die Schadensersatzansprüche an diese Fremdfirmen ab.
- Entsendung von Daten, und Vorlagen ohne Sicherungskopien und Filmmaterial sowie Retuschen, Kaschierungen, Rahmungen erfolgen ausschließlich aus Gefahr des Auftraggebers, soweit nicht anderes schriftlich vereinbart wird.
- Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ungültig sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die Vertragspartner vereinbaren, die ungültige Bestimmung durch eine gültige zu ersetzen, welche wirtschaftlich Zielsetzung der Vertragspartner am besten entspricht. Diese AGB gelten ab 01.12.2011, alle früheren AGB verlieren ihre Gültigkeit.